Beratung und Management von Unternehmen im Gesundheitswesen, vornehmlich Kliniken, im eigenen und im Namen Dritter. Erwerb und Veräußerung sowie treuhänderisches Halten von Anteilen an sowie Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschaftervon anderen Unternehmen. Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art sowie Beratung in allen Finanz- und Vermögensangelegenheiten.Die Gesellschaft betreibt daneben auch Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und Instituten und beschränkt sich hierbei auf Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften und auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehen;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft;
Vermittlung von/des/im Abschlusses von Verträgen
über den Erwerb von sontigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen die für die gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit von Verträgen über den
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und
von verbrieften Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über den Erwerb von ausländischen
Investmentanteilen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke
und grundstücksgleichen Rechte, gewerbliche Räume,
Wohnräume oder Darlehen, ausgenommen hiervon sind
Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz, ferner Ver-
mittlung von Anteilscheinen von Kapitalanlagen-
gesellschaften, von in-oder ausländischen
Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich
angebotenen Vermögensanlagen, ferner Vermittlung von
Versicherungsverträgen jeglicher Art als Mehrfach-
agent nach § 84 HGB und Finanzplanung sowie Planung
und Aufbau von Vermögensbildungsstrategien und be-
triebswirtschaftliche Unternehmensberatung.
Ausgenommen sind nach dem Kreditwesengesetz
erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen, insbesondere auch über Internet über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen; Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft; Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden.
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
Versicherungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024