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Küchenauf- und Abbau über unsere Partner.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken.
Beschaffung, Bereitstellung und Bebauung von Grundstücken sowie deren Verwertung, insbesonder auch unter dem Aspekt von steuerbegüngstigten Anlagen im Immobiliensektor; Erstellung von Bebauungskonzepten für den Vertrieb von steuerbegünstigten oder steuerlich vorteilhaften Anlagen im Immobilienbereich.
Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern etc.; Durchführung und Vermittlung von Finanzierngen sowie der Beschaffung von Bürgschaften und Garantieleistungen; Grundstücks- und Hausverwaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder deren Vorbereitung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern ( Bauträger); Betreuung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung durch wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung (Baubetreuung); und gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, Erbringung von Beratungs- und grafischen Serviceleistungen vornehmlich bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien, nicht aber die Tätigkeit eines Bauunternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Immobilien- und Projektentwicklung, insbesondere Planung und Konzeption im Bau- und Immobilienbereich, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen aller Art. Ausgeschlossen sind. Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO.
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(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwälte Axel Sperling & Kollegen gehören zu den führenden Kanzleien für Bau- und Immobilienrecht in München., Rechtsanwälte Axel Sperling & Kollegen gehören zu den führenden Kanzleien für Bau- und Immobilienrecht in München.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beteiligung an anderen Gesellschaften, Geschäftsführung sowie Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Schloss Blumenthal GmbH & Co. KG, die ihrerseits den Erwerb und die Verwaltung von Immobilien zum Gegenstand hat.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022