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Headhunter warnt: Darum nimmt die Unverbindlichkeit der Top-Manager zu
Dominik Roth: München (ots) - Die Rekrutierung und Bindung von Top-Führungskräften wird zu einem ... mehr ... 26. Oktober 2023
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Dominik Roth: München (ots) - Die Rekrutierung und Bindung von Top-Führungskräften wird zu einem ... mehr ... 26. Oktober 2023
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Angefragte Firma beitreibt nur mehr Portfolio-Mana-
gement (§1 (1a) Ziff. 3 KWG in Verbindung mit §32
KWG); eine Tätigkeit darüber hinaus erfolgt nicht
mehr;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Homepage der Weptun GmbH: Mobile business at your fingertips. Ihr kompetenter Ansprechpartner aus München rund um das Thema App-Entwicklung., Weptun ist Ihr Experte aus München für App- und Software-Entwicklung: Von der Konzeption über die Programmierung bis hin zur Anbindung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Planung, Auslegung und Bau von Photovoltaiksystemen und Stromspeicher, Vertrieb von PV Komponenten. Internetanbindung und Visualisierung von PV Daten. Category: Photovoltaik, Betrieb eines Ingenieurbüros auf dem Maschinenbausektor sowie Bühnen-Licht- und Computertechnik, ferner Konstruktionsbüro für CAD/CAMM;
ferner Ingenieurbüro für Photovoltaik;
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zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
(na), Die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäss § 2 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw.
Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in
Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in
Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der
Telekommunikation, der Informationstechnik und der
Multimedia-Anwendungen in allen Fragen der diesbe-
züglichen Unternehmensstrategie, des Marketing und
der Standortwahl sowie allen hiermit in Verbindung
stehenden Aufgaben. Die Gesellschaft setzt weiterhin
Lösungen im Sinne der genannten Aufgabenstellungen
für die Auftraggeber um.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Handel, Import und Export mit Spezialbefestigern, Blindnieten, Gewindenieten und deren Verarbeitungsgeräten und die technische Entwicklung und der Vertrieb von verbindungstechnischen Artikeln aller Art sowie der Handel mit Druckluft-Werkzeugen in der Bundesrepublik Deutschland. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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