Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; im
Rahmen des beurfsrechtlich zulässigen, insbesondere
und unter Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
sowie der ergänzenden Standesrichtlinien ist die
Gesellschaft auch berechtigt, treuhänderische und
andere vereinbarte Tätigkeiten auszuüben.
Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ist
ausgeschlossen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Patentanwälte.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Münchener Anwaltverein ? ein starkes Netzwerk und unabhängiger Interessenvertreter. Mit Gerichten und Behörden suchen wir nach Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen der Anwälte zu verbessern.
Während der Corona Pandemie neu: Live-Online-Seminare!, Zweck des Vereins ist die Förderung der Anwaltschaftsinteressen der Mitglieder sowie Durchführung von Veranstaltungen und Kursen.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV München) ist die unmittelbar zuständige Berufsvertretung für Ärzte in der Landeshauptstadt München und ...
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vereinszweck: als Berufsorganisation bezweckt der Verein die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen und fachlichen Belange der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in allen wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischen sowie tariflichen Angelegenheiten; Mitglieder sind holz- und kunststoffverarbeitende Betriebe;
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung sämtlicher Dienstleistungen und Ge-
schäfte, die zum Berufsbild einer Werbeagentur ge-
hören, insbesondere Produktion von und Handel mit
Werbemitteln, werbliche Beratung jeder Art, Erstel-
len von Marketingkonzepten, Planung und Durchführung
von Promotionaktionen;
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten (§ 59 c Abs. 1 BRAO) sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StVerG;
Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätig-
keiten sind ausgeschlossen;
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dr. Gerl & Partner - Steuerberatungsgesellschaft, Gemeinsame Berufsausübung beim Betrieb einer Steuerkanzlei.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024