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Hohe Besuchszahl in Kirchheim b. München: Die 37. Bayerische Landesgartenschau vermeldete zum Absch... mehr ... 7. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen; Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen; Vermittlung von Fondprodukten als gebundener Agent nach § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Ackermann Hausverwaltung in München leistet die Verwaltung von Mietshäusern und Wohneigentum, bietet Asset Management, Projektentwicklung sowie Verkauf und Vermietung von Immobilien., Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung sowohl im eigenen Namen für eigene Rechnung als Bauträger als auch für fremde Rechnung als Bauträger; Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen sind nicht Gegenstand des Unternehmens; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der
Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume
und gewerbliche Räume;
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), An- und Vermietung von Immobilien aller Art, insbesondere von Wohnungen und Häusern, daneben auch die Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art sowie Beratung in allen Finanz- und Vermögensangelegenheiten.Die Gesellschaft betreibt daneben auch Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und Instituten und beschränkt sich hierbei auf Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften und auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehen;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft;
Vermittlung von/des/im Abschlusses von Verträgen
über den Erwerb von sontigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen die für die gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit von Verträgen über den
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und
von verbrieften Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft;
Vermittlung von/des/im Abschlusses sowie des
Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über den Erwerb von ausländischen
Investmentanteilen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder deren Vorbereitung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern ( Bauträger); Betreuung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung durch wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung (Baubetreuung); und gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, Erbringung von Beratungs- und grafischen Serviceleistungen vornehmlich bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien, nicht aber die Tätigkeit eines Bauunternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen, insbesondere auch über Internet über: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen; Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft; Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden.
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
Versicherungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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