Unternehmen
AT Allgemeine Treuhand GmbH
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; im
Rahmen des beurfsrechtlich zulässigen, insbesondere
und unter Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
sowie der ergänzenden Standesrichtlinien ist die
Gesellschaft auch berechtigt, treuhänderische und
andere vereinbarte Tätigkeiten auszuüben.
Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ist
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022