Übliche Tätigkeitsbereiche von Ingenieuren, insbesondere Masterplanung und Projektmanagement sowie Erbringung von Planungsleistungen nach den Leistungsbildern des § 15 HOAI. Dies umfasst Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigentätigkeit und Mitwirkung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet des Ingenieurwesens sowie gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau. Ebenfalls umfasst ist Vertretung des Auftraggebers
bei Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024