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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung eigenen Vermögens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für uns spielt der Auftragsort in keinster Weise eine Rolle.
Durch unsere Experten sind wir in der Lage in nahe zu allen Regionen weltweit für unsere Kunden zu ermitteln. Wir setzen bei Bedarf auch sehr speziell ausgebildete Detektive ein, um so an Informationen und Beweismittel heranzukommen, die an sich gar nicht bekommen zu sind.
Auch im Bereich der Mitarbeiterkriminalität sind wir ein bevorzugtes Unternehmen und werden immer wieder von großen aber auch kleinen Betrieben in Anspruch genommen.
Da es die verschiedensten Methoden der Mitarbeiterüberwachung gibt, sind diese nicht legal.
Daher möchten wir hier auch an dieser Stelle erwähnen, dass wir uns mit der Materie bestens auskennen und unsere Beweise vor Gerichten absolut verwertbar sind. Auch unsere Verschwiegenheit macht uns wohl zu den bekanntesten Detekteien im Bereich der Mitarbeiterüberwachung.
Eines unserer Kernarbeitsgebiete besteht auch darin, Beweise für Privatangelegenheiten zu sammeln. Bei unseren Ermittlungen setzen wir modernste Technik ein, sodass sich der zeitliche Aufwand und somit auch der finanzielle Aufwand im wesentlichen verringert.
In uns haben unsere Kunden eine äußerst seriöse und qualitativ hochwertige Detektei gefunden, die sich von vielen anderen Detekteien im qualitativen und preislichen unterscheidet! Erfahren Sie mehr über uns und besuchen Sie uns auf unserer Internetseite.
Wir freuen uns auf Sie!
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Anzeigen und Vermarktung von Internetseiten mit dem Schwerpunkt Finanzen.
Darüberhinaus werden Werbetreibenden Mediaservice- dienstleistungen angeboten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, Vermittlung von Finanzierungen,
Versicherungen, An- und Verkauf von Grundstücken
sowie Tätigkeit als Bauträger.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beteiligung an und die Beratung von Unternehmen im Bereich Strategie, Organisation, Finanzierung, Personal und Technik. Hierunter fallen auch M & A Mandate, Vermittlung von Aufträgen, etc. Zusätzlich kann das Unternehmen im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung tätig werden. Die Gesellschaft behält sich die Beteiligung an gleichartigen oder anderen Unternehmen vor. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und Interessengemeinschafts- und ähnliche Verträge abzuschließen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024