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Die 9 schlimmsten CEOs
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Im 161. Duell zwischen dem FC Bayern und dem VfB Stuttgart vergibt der Münchner Toptorjäger Harry ... mehr ... 19. Oktober 2024
Für uns spielt der Auftragsort in keinster Weise eine Rolle.
Durch unsere Experten sind wir in der Lage in nahe zu allen Regionen weltweit für unsere Kunden zu ermitteln. Wir setzen bei Bedarf auch sehr speziell ausgebildete Detektive ein, um so an Informationen und Beweismittel heranzukommen, die an sich gar nicht bekommen zu sind.
Auch im Bereich der Mitarbeiterkriminalität sind wir ein bevorzugtes Unternehmen und werden immer wieder von großen aber auch kleinen Betrieben in Anspruch genommen.
Da es die verschiedensten Methoden der Mitarbeiterüberwachung gibt, sind diese nicht legal.
Daher möchten wir hier auch an dieser Stelle erwähnen, dass wir uns mit der Materie bestens auskennen und unsere Beweise vor Gerichten absolut verwertbar sind. Auch unsere Verschwiegenheit macht uns wohl zu den bekanntesten Detekteien im Bereich der Mitarbeiterüberwachung.
Eines unserer Kernarbeitsgebiete besteht auch darin, Beweise für Privatangelegenheiten zu sammeln. Bei unseren Ermittlungen setzen wir modernste Technik ein, sodass sich der zeitliche Aufwand und somit auch der finanzielle Aufwand im wesentlichen verringert.
In uns haben unsere Kunden eine äußerst seriöse und qualitativ hochwertige Detektei gefunden, die sich von vielen anderen Detekteien im qualitativen und preislichen unterscheidet! Erfahren Sie mehr über uns und besuchen Sie uns auf unserer Internetseite.
Wir freuen uns auf Sie!
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Vereinszweck: als Berufsorganisation bezweckt der Verein die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen und fachlichen Belange der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in allen wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischen sowie tariflichen Angelegenheiten; Mitglieder sind holz- und kunststoffverarbeitende Betriebe; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten (§ 59 c Abs. 1 BRAO) sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Verwaltung, berufsübliche Erstattung von Gutachten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Architektenleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 (gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauvorhaben sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung) und Abs. 6 (Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung) Baukammerngesetz (BauKaG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Rechtsanwalt Roland Jeromin begrüßt Sie auf seinen Web-Seiten. Im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Angelegenheiten stehe ich Ihnen als zuverlässiger und erfahrener Berater und Anwalt zur Verfügung., Rechtsanwalt Roland Jeromin begrüßt Sie auf seinen Web-Seiten. Im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Angelegenheiten stehe ich Ihnen als zuverlässiger und erfahrener Berater und Anwalt zur Verfügung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer Zahnarztpraxis oder die Berufsausübung des Mitglieds zu fördern, - die Verhandlungsführung für Zahnärzte mit Kostenträgern,
- die Rechnungserstellung für die Zahnärzte und deren Abrechnung mit Patienten und Kostenträgern einschließlich aller hiermit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten,
- der Handel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern,
- Dienstleistungen im Bereich elektronischer Medien,
- betriebswirtschaftliche und organisatorische Praxisberatung einschließlich Rechtsberatung, soweit zulässig,
- die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen,
- Beratung in einschlägigen Finanzierungs- und Versicherungsfragen,
- Hilfe bei Praxisgründung, -kooperation und veräußerung;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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