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CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag: München (ots) - Zum Abschluss der Haushaltswoche im Plenum bes... mehr ... 6. Juni 2024
Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten (§ 59 c Abs. 1 BRAO) sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StVerG;
Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätig-
keiten sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Anbieten von elektronischen Marktplätzen im Internet
sowie Vermittlung und Veranstaltung von Reisen, Ver-
marktung von Werbeplätzen im Internet sowie Unter-
nehmensberatung soweit hierfür keine gesetzlichen
Genehmigungen erforderlich sind;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zeitweilige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an andere Unternehmen auf allen gewerblichen Gebieten und allen Tätigkeitsbereichen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Personalvermittlung und Personalberatung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Dies umfasst die Vornahme sämlicher dem Gesellschaftszweck dienender, gesetzlich und berufsrechtlich zulässiger Maßnahmen und Rechtsgeschäfte; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Verwaltung, berufsübliche Erstattung von Gutachten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Ackermann Hausverwaltung in München leistet die Verwaltung von Mietshäusern und Wohneigentum, bietet Asset Management, Projektentwicklung sowie Verkauf und Vermietung von Immobilien., Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung sowohl im eigenen Namen für eigene Rechnung als Bauträger als auch für fremde Rechnung als Bauträger; Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen sind nicht Gegenstand des Unternehmens; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und B
ankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind
ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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