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FEDERKIEL
mehr ... zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
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Seit über 30 Jahren die erste Adresse München für junge Kunst, Musik und Kultur, Seit über 30 Jahren die erste Adresse München für junge Kunst, Musik und Kultur mehr ... zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
Unser Service: Verglasung von Fahrzeugen und die Verarbeitung von Glas in und an Gebäuden - Seit 1912, Unser Service: Verglasung von Fahrzeugen und die Verarbeitung von Glas in und an Gebäuden - Seit 1912 mehr ... zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
Fussball, Verein, Jugend, Muenchen, Kreisklasse, Kreisliga, Bezirksoberliga, Mitglied, Hobby, Freizeit, kicken, Junioren, Fairness, Turnier, Fussball, Verein, Jugend, Muenchen, Kreisklasse, Kreisliga, Bezirksoberliga, Mitglied, Hobby, Freizeit, kicken, Junioren, Fairness, Turnier mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Forschungs- und Entwurfsarbeiten im Bereich
Architektur, Städtebau, Innenausbau, Möbel usw.
Firmiert wird unter der handelsregisterlich nicht eingetragenen Bezeichnung "yes architecture".
Gründung in München seit Juni 2002.
Die ursprüngliche Gründung erfolgte 1994.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist, das im Berufsleben und durch
Lebenserfahrung erworbene Wissen seiner Mitglieder
als Hilfe zum Aufbau und zur Förderung der Senioren-
und Jugendhilfe im Rahmen der freien
Wohlfahrtspflege einzusetzen und für die
Allgemeinheit nutzbar zu machen. Diese Aufgaben
dienen gleichzeitig der Selbstverwirklichung unserer
Mitglieder und der Pflege gesellschaftlich sozialer
Kontakte, wie
- Förderung des Verständnisses zwischen JUNG und ALT
- Mithilfe bei der Gründung und Erhaltung von
Lebensexistenzen
- Unterstützung bei der Lösung von Ausbildungs- und
Berufsproblemen
- Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen,
Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen
aus karitativen, humanitären und sozialen
Bereichen, die gleiche oder ähnliche Zielsetzung
haben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ganzeinheitliches Dienstleistungsangebot für mittelständische Unternehmen zu Ihrer Bekanntmachung als attraktiver Arbeitgeber (Employer Branding) bei der Zielgruppe junge Akademiker (Studenten, Hochschulabsolventen und Doktoranden). Im Verbund werden die ausgewählten Kundenunternehmen über die Kanäle Internet, Karrieremessen und an Hochschulen vermarktet sowie anschließend individuell als Arbeitgeber bzw. Karriereoption präsentiert (Firmenprofile auf www.yourfirm.de, Karrieremesseauftritte, Hochschulvorträge). Jungen Akademikern soll so die Karriereoption Mittelstand erstmals zugänglich und dadurch die Personalsituation der mittelständischen Firmen verbessert werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Darunter verstehen wir die Unterstützung junger Start-Up-Unternehmen, die Sich und deren Produkte vorstellen möchten, sowie etablierter Unternehmen, die ihr Image, ihren Charakter und allgemeine
Marktposition stärken möchten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dorothea Böhm ist auf dem Gebiet der Wirtschaftspsychologie tätig. Schwerpunkte: Personalbeurteilung, Personalauswahl, Potenzialanalyse, Leistungsdiagnostik, Eignungsfeststellungsverfahren, Karriereberatung, Unternehmens-Nachfolge. Seit 28 Jahren Jobfid, Dorothea Böhm ist auf dem Gebiet der Wirtschaftspsychologie tätig. Schwerpunkte: Personalbeurteilung, Personalauswahl, Potenzialanalyse, Leistungsdiagnostik, Eignungsfeststellungsverfahren, Karriereberatung, Unternehmens-Nachfolge. Seit 33 Jahren Jobfidence - Partnerinstitut. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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