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Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 - 3 und Abs. 4 sowie Abs. 6 BauKaG. Insbesondere gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie Planungs-leistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter Beachtung der für Berufsangehörige nach dem Baukammerngesetz bestehenden Pflichten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wahrnehmung von Berufsaufgaben des Architekten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Baukammerngesetz (BauKaG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Erbringung von Architektenleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 (gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauvorhaben sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung) und Abs. 6 (Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung) Baukammerngesetz (BauKaG).
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022