Dabei geht es uns nicht um ein vereinzeltes Clipping. Sondern weit darüber hinaus um die tatsächliche Partizipation an der Customer Journey. Jede Branche hat ihre Eigenheiten: Beispielsweise die schnelllebige Fashion-Industrie, die sich spätestens alle vier Monate neu finden und definieren muß oder ein Blick auf die Technologie-Branche, der ein weitaus großzügigeres Zeitfenster zur Verfügung steht. Doch alle Branchen haben letztendlich eines gemeinsam:
Die Customer Journey.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Für Steuerberatungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 Nr. 1 StBerG sowie § 129 i.V. mit § 43 Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und §§ 130 Abs. 2, 43 Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022