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News für den Landkreis München am 26.03.2024: Aktuelle Nachrichten und Informationen aus Ihrem Landkreis
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Der direkte Aufstiegsplatz ist vorläufig futsch. Sportdirektor Ralf Becker ist seinen Job los. Chef... mehr ... 7. März 2024
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Die Amtszeit von Max Eberl beginnt beim FC Bayern mit einem Jubiläum. Der neue Sportvorstand hat vi... mehr ... 1. März 2024
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StVerG;
Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätig-
keiten sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Rein · Hambrecht · Singer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, Wir existieren jedoch nicht nur virtuell im „world wide web“ sondern schon seit fast 40 Jahren in München. Und seither gilt bis heute: Ein pers, Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2i.V. mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesonder Durchführung von Pflichtprüfungen aller Art, freiwillige Abschlußprüfungen bei Unternehmen, Durchführung von Kreditprüfungen, Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten, Bewertung von Unternehmen im Ganzen, Übernahme von Organisationsaufgaben auf dem Gebiet des Rechnungswesens, treuhänderische Verwaltung fremder Angelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43 aAbs.3 Nr.1WPO und § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B.Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022
Handelsvertetung in Schuhen und Textilien. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Dienstleistungen und Service im Groß- und Einzel-
handel, insbesondere Verkaufsförderung und Regal-
bestückung in Baumärkten sowie Betrieb eines
Reinigungsunternehmens, genehmigungspflichtige
Tätigkeiten ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Immobilien- und Projektentwicklung, insbesondere Planung und Konzeption im Bau- und Immobilienbereich, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen aller Art. Ausgeschlossen sind. Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO. mehr ... zuletzt aktualisiert am 30. Januar 2022
Der Teil-Bereich Dynamics CRM Consulting wurde in den letzen 5 Jahren so stark ausgebaut , das er mittlerweile unser Hauptgeschäft darstellt.
Als Experte im Bereich Dynamics CRM werden wir von Großunternehmen zu laufenden als auch abgeschlossenen Dynamics CRM Projekten hinzugezogen. Aus den Projektunterstützung können wir auf folgende besondere Erfarhungen zurückgreifen:
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäss § 2 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.
§ 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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