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Beteiligung an und die Beratung von Unternehmen im Bereich Strategie, Organisation, Finanzierung, Personal und Technik. Hierunter fallen auch M & A Mandate, Vermittlung von Aufträgen, etc. Zusätzlich kann das Unternehmen im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung tätig werden. Die Gesellschaft behält sich die Beteiligung an gleichartigen oder anderen Unternehmen vor. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und Interessengemeinschafts- und ähnliche Verträge abzuschließen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten
durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren
Ausführung nur durch die in den Diensten der
Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte
und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und
eigenverantwortlich unter Beachtung ihres
Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind
Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate,
die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich
wahrgenommen werden können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024