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Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten (§ 59 c Abs. 1 BRAO) sowie die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Verwaltung, berufsübliche Erstattung von Gutachten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Business- und
Managementberatungsleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024