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FC Bayern: Entscheidung zu Musiala-Verlängerung wohl im Winter
Der FC Bayern München ist der erfolgreichste Fußballklub Deutschlands. In unserem Newsticker finde... mehr ... 16. November 2024
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Noch einen Spieltag gibt es im Jahr 2024 noch in der Fußball-A-Klasse München 1, aber die wichtigs... mehr ... 12. November 2024
Jan-Christian Dreesen bleibt Vorstandschef des FC Bayern München. Der 57-Jährige verlängert seine... mehr ... 11. November 2024
Für Eilige: Der FC Bayern München hat den Vertrag mit Vorstandschef Jan-Christian Dreesen langfris... mehr ... 11. November 2024
Vom 7. bis zum 9. Oktober bot die Logix Initiative während der Expo Real 2024 auf der Messe in Mün... mehr ... 5. November 2024
Tausende Branchenakteure folgen vom 26. bis 27. November wieder dem Ruf der BIM World MUNICH in das ... mehr ... 4. November 2024
Real Madrid macht Ernst. München – Viele Fans und wohl auch Verantwortliche des FC Bayern träume... mehr ... 2. November 2024
Städtische Bestattung München wir sind ein städtisches Bestattungsinstitut. Wenn ein Trauerfall eintritt, erledigen wir für Sie alles Nötige für die Beerdigung. Ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder andere Bestattungsformen, wir helfen Ihnen bei der in, Städtische Bestattung München wir sind ein städtisches Bestattungsinstitut. Wenn ein Trauerfall eintritt, erledigen wir für Sie alles Nötige für die Beerdigung. Ob Erdbestattung, Feuerbestattung oder andere Bestattungsformen, wir helfen Ihnen bei der individuellen Gestaltung Ihrer Trauerfeier. Bei uns finden Sie Särge und Urnen in breiter Auswahl. Wir beraten Sie bei der Trauerfloristik und Grabdekoration. Verschiedene Trauerkränze und Trauerbukette in unserer Ausstellung erleichtern Ihnen die Entscheidung. Ob kompetente Unterstützung im Todesfall, bei der Grabpflege oder beim Thema Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherung, vertrauen Sie unserer jahrzehntelangen Erfahrung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 05. Mai 2022
Die optische Gestalt Ihrer Internetseite ist ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung Ihres Unternehmens. Da die visuelle Wahrnehmung als primäres Faktor auch bei weiteren Entscheidungsprozessen gilt, muss der erste Eindruck einfach perfekt sein. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
kirchliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeit;
der Arbeitskreis will keine unmittelbare Aktion oder
Standesorganisation sein, sondern Anregung vermit-
teln und Kommunikation ermöglichen;
der Arbeitskreis für Führungskräfte in der Wirt-
schaft versucht mit den Teilnehmern seiner Veran-
staltungen die Frage nach Sinn und Ziel modernen
Wirtschaftens zu beantworten, Entscheidungshinder-
gründe zu verdeutlichen und kritisch mögliche Wege
und weiterführende Trends zu untersuchen;
der Arbeitskreis versteht sich als offenes Ge-
sprächsforum für eine aktive Mitwirkung aller Füh-
rungskräfte;
weitere Geschäftsanschrift:
- Augustenstr. 10, 80333 München;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die richtigen Marketing-Entscheidungen treffen, die passenden WerbemaÃnahmen für Ihre Zielgruppe - individueller und zielorientierter Media-Mix mit CREA-SOLUTION in München., Die richtigen Marketing-Entscheidungen treffen, die passenden Werbemaßnahmen für Ihre Zielgruppe - individueller und zielorientierter Media-Mix mit CREA-SOLUTION in München. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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