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Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024