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Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke
und grundstücksgleichen Rechte, gewerbliche Räume,
Wohnräume oder Darlehen, ausgenommen hiervon sind
Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz, ferner Ver-
mittlung von Anteilscheinen von Kapitalanlagen-
gesellschaften, von in-oder ausländischen
Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich
angebotenen Vermögensanlagen, ferner Vermittlung von
Versicherungsverträgen jeglicher Art als Mehrfach-
agent nach § 84 HGB und Finanzplanung sowie Planung
und Aufbau von Vermögensbildungsstrategien und be-
triebswirtschaftliche Unternehmensberatung.
Ausgenommen sind nach dem Kreditwesengesetz
erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Einzelhandel mit Lebensmitteln;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wohnungs-, Geschäfts-, Industrie- und Verwaltungsbau, Bau von schlüsselfertigen Objekten, Ausführung von Beton-, Stahlbeton- und Mauerarbeiten, Sanierung von Beton- und Mauerwerksbauten, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung entsprechend dem § 1 AUG
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gebäudemanagement, Haustechnik sowie Vermittlung von Dienstleistungsaufträgen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Verkaufsfördernde Projektplanung, Baubetreuung sowie Tätigkeit als Generalübernehmer und Generalunterneh-
mer für schlüsselfertiges Bauen sowie der nicht genehmigungspflichtige Handel mit Waren aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022