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Vereinszweck: als Berufsorganisation bezweckt der Verein die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen und fachlichen Belange der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung in allen wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischen sowie tariflichen Angelegenheiten; Mitglieder sind holz- und kunststoffverarbeitende Betriebe;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
International tätiges Architekturbüro in München – Familiengerechtes, soziales und altersgerechtes Wohnen, städtebauliche Planungen, öffentliche und gewerbliche Bauten uvm.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbringung von Architektenleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 (gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauvorhaben sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung) und Abs. 6 (Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung) Baukammerngesetz (BauKaG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verband hat den Zweck, die arbeits- und sozialrechtlichen Interessen der Arbeitgeber der bayerischen Nahrungs- und Genußmittelwirtschaft zu wahren und zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wissenschaftliche Forschung und Beratung, auch Un-
ternehmensberatung und Unterstützung von Lehre und
Forschung, jeweils im Bereich der Wirtschafts- und
Sozialpolitik sowie in diesem Zusammemhang Beratung
von Personal.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Vereinszweck ist die Ausbreitung des ganzen,
ungekürzten, in der Bibel niedergelegten Wortes
Gottes. Dies soll insbesondere durch Evangelisation,
Gemeindearbeit, Verbreitung von Literatur, Bild und
Ton sowie durch seelsorgerliche Betreuung geschehen.
Die Tätigkeit des Vereins ist konfessionell nicht
gebunden und dient ausschließlich und unmittelbar
religiösen, karitativen, sozialen und erzieherischen
und damit gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im
Sinne des Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO
1977. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wahrnehmung der Berufsaufgaben des Architekten i.S.d. Art. 3 Abs. 1 BauKaG, insbesondere gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie Orts- und Stadtplanung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024