Edition Kranich - edle Brettspiele und Kinderspiele
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zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022
Aufstellen von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Dedotimes ist das offizielle Presseportal der Firma Dedo Weigert Film GmbH. Sie finden hier interessante Berichte,
Anwendungsbeispiele und News zu den Produkten, die durch Dedo Weigert Film vertrieben werden.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Einzel- und Großhandel, Handel mit Geschenkartikeln, Elektrogeräten, Spielzeug, Haushaltswaren, Teppich, Lederwaren, Kleidung, Konfektion, Gardinen, Im- und Export mit Textilien und Waren aller Art, sofern keine Genehmigungspflicht besteht.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Beratung, Planung und Durchführung von Marketing- und Promotionsmaßnahmen für die Freizeit- und En-
tertainmentindustrie, insbesondere für Spielfilme, Filmtheater, Video, TV, Musik und Tonträger aller
Art, darüber hinaus Mediaplanung und Durchführung, speziell im Bereich Tageszeitung, insbesondere für
Kinospielfilme, Filmtheater und Entertainment-Events;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Schauspielhaus/Theater;
ursprünliche Gründung 1978 als Studentenbühne der
Universität München; mittlerweile professionelle
Organisation, die ihre Schauspieler aus New York
und London engagiert;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung), die mit den im Folgenden aufgeführten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 bis 213 KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juni 2013 geltenden Fassung, f) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, bb) die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, cc) die Vermögensgegenstände nach § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, g) Allgemeine offene Spezial-AIF gemäß §§ 282 KAGB, h) Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, i) Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, j) Geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, soweit ein solcher geschlossener Spezial-AIF in Sachwerte investiert, sind diese ausschließlich Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) der Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), j) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Paragrafen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Errichtung und Betrieb von Spielhallen, sowie Aufstellung von Automaten jeglicher Art, An- und Verkauf sowie Vermittlung von Konzessionen zum Errichten und Betreiben von Spielhallen, Förderung und Vermarktung von Sportlern.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Überspielen von Filminhalt auf Videoband und
das Überspielen von Videooriginalen auf Videoband
sowie die Beratung im Video- und Filmbereich.
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zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022