Gegenstand des Unternehmens ist, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie der Betrieb des Rückversicherungsgeschäfts.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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Verwaltung eigenen Vermögens.
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Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Erwerb und Verwaltung von Immobilien.
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Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an
Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens und
Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des
Vermögens-Managements, soweit Erlaubnis nach
§ 34 c GewO oder der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht nicht erforderlich
ist.
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Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, ferner die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für andere Unternehmen, soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.
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