(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Grundlage sachgerechter, umsichtiger und vorausschauender Beratung sind Mandantennähe und Sensibilität für die Bedürfnisse des Mandanten., Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte gemäß den Bestimmungen der BRAO und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen als Steuerberater sowie damit jeweils zu vereinbarenden freiberuflichen Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024