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Automatisierung von Arbeitsabläufen, Konstruktionen und/oder Produktion von Sondermaschinen und anderen technischen Geräten und Einrichtungen und damit zusammenhängenden Arbeiten sowie Vornahme aller Geschäfte, die dem vorbezeichneten Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Abbruch- und Entkernung von Gebäuden ohne Eingriff in die Statik sowie Vornahme von Holzeinschlagarbeiten.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Beratung von pharmazeutischen und industriellen Un-
ternehmen, Großhandel mit Arzneimitteln aller Art
sowie Vertrieb von pharmazeutschen und medizinisch-
technischen Produkten und Diagnostika für die phar-
mazeutische Industrie und auf eigene Rechnung, Im-
port, vor allem innovativer Arzneimittel gemäß § 73
Abs. 3 AMG und Vornahme aller Geschäfte, die damit
in Zusammenhang stehen;
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zuletzt aktualisiert am 21. Januar 2022
Beratung und Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien sowie Vermittlung
von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die
Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an
geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der
Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilgemeinschaft
und Investmentfonds.Soweit die Gesellschaft
Beteiligungen an Investmentfonds vermittelt,
erbringt sie ausschließlich Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne § 1 Abs. 1 a Satz 2
Nrn. 1 und 2 Kreditwesengesetz von Anteilsscheinen
an Kapitalanlagegesellschafen (inländische
Investmentfonds) oder ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen,
für die in § 2 Abs.6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten
Unternehmen, d.h. für lizenzierte Kredit-bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische
Investmentgesellschaften und/oder
Zweigniederlassungen ausländische Kreditinstitute
bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1
oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Bei Erbringung
dieser Finanzdienstleistung ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Ausgeschlossen ist auch insoweit
Vornahme von Geschäften, die nach dem
Kreditwesengesetz und dem Gesetz über
Kapialanlagegesellschaften genehmigungspflichtig
sind.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Komplementärin der AFS Allgemeine Finanzservice GmbH
& Co. Vermittlungs KG, 81543 München.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Durchführung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Industrieautomatisierungen, Projektierung, Softwareentwicklung, Systemanalysen, Schulungen sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem vorbezeichneten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Groß- und Einzelhandel mit Fenstern, Türen und Bauelementen sowie Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2022
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Dies umfasst die Vornahme sämlicher dem Gesellschaftszweck dienender, gesetzlich und berufsrechtlich zulässiger Maßnahmen und Rechtsgeschäfte;
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gegenstand:
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als
Rechtsanwälte und Steuerberater, soweit
berufsrechtlich zulässig, sowie die Vornahme aller
dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Unternehmensberatung und Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere zur Beschaffung, Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Unternehmensberatung und IT-Dienstleistung. Verwaltung eigener Vermögenswerte, sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022