Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.
Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und
starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.
(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024