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Rein Hambrecht Singer GmbH

Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2i.V. mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesonder Durchführung von Pflichtprüfungen aller Art, freiwillige Abschlußprüfungen bei Unternehmen, Durchführung von Kreditprüfungen, Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten, Bewertung von Unternehmen im Ganzen, Übernahme von Organisationsaufgaben auf dem Gebiet des Rechnungswesens, treuhänderische Verwaltung fremder Angelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43 aAbs.3 Nr.1WPO und § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B.Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.

Adresse: Leopoldstr. 20, 80802 München
Updatezeit: 9. Oktober 2024 08:11
Telefon: 089 381909 0
Tags: Rechtsanwalt Rein Hambrecht Singer Gesellschaft mbH münchen Bayern Deutschland Steuerberatung Vermögensübertragung Testament gerichtlich und Außergerichtliche Rechtsbehelfe tax Due Dilligance Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Jahresabschluss Wirtschaftsprüfung Spezialgebiete Unternehmensberatung Vereine Stiftungen
Kategorien: Rechtsanwalt, Rechtsanswalt

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