Treucontrol Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftspr
Die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäss § 2 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen;
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