Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Suchtprävention im Rahmen des mit dem Freistaat Bayern zu vereinbarenden Vorhabens "Errichtung und Betrieb der Landesstelle Glücksspielsucht des Freistaates Bayern". Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch
1. Koordination, Qualifizierung und fachliche Begleitung von Personen, die in der Beratung und Behandlung Glücksspielsüchtiger tätig sind,
2. Aufbau und Betreuung von Schwerpunktberatungsstellen für Glücksspielsüchtige und deren Angehörige,
3. Initiierung und Begleitung der Umsetzung von ambulanter Rehabilitation für Glücksspielsüchtige,
4. Aufbau und Koordination von Selbsthilfe für Glücksspielsüchtige,
5. Entwicklung von glücksspielspezifischen Präventionsangeboten und
6. Mitwirkung bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags.
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