Anbieter von «Auto-Abos» müssen CO2-Ausstoß angeben

27. Mai 2021 ©
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München (dpa/lby) - Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen.

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