Konzeption, Implementierung, Vermarktung und Betrieb
von IT-Diensten einschließlich Beratungs- und
Schulungstätigkeit im IT-Bereich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen sowie die in §§ 33, 57 Absatz 3 StBerG aufgeführten Tätigkeiten, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte bzw. Steuerberater unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Beteiligung an anderen Gesellschaften; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten
durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren
Ausführung nur durch die in den Diensten der
Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte
und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und
eigenverantwortlich unter Beachtung ihres
Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind
Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate,
die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich
wahrgenommen werden können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Handel mit Bürogeräten, insbesondere mit Büro- und Farbkopiersystemen, Telefax- und Laserfaxsystemen aller Art; Gebrauchtgeräte, Zubeör, Vermietung und Leasing vorgenannter Geräte sowie Vermittlung von Wartungsdienstleistungen an Subunternehmen; Vermittlung von Internet-Diensten zu kommerziellen Werbe- und Imagezwecken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertretung von natürlichen und juristischen Personen vor dem Europäischen Patentamt. Diese kann nur durch in den Diensten der Gesellschaft Stehende oder an ihr als Gesellschafter beteiligte zugelassene Vertreter im Sinne des Artikel 134 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) vorgenommen werden. Sie handeln dabei eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter der Beachtung ihrer Berufspflichten. Die Gesellschaft stellt für diese Tätigkeit die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Vorraussetzungen zur Verfügung und
tätigt die damit zusammenhängend Geschäfte;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024