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Unternehmen

IBEKOR GmbH

Die IBEKOR GmbH ist ein modernes Ingenieurbüro, welches für die Automobil- und Zulieferindustrie die Entwicklung von Beschichtungssystemen und  Korrosionsschutzsystemen betreibt, Beschichtungssysteme, Korrosionsschutz-Systeme und Laborprüfungen sind das Geschäft der IBEKOR GmbH. Ihr Münchner Ingenieurbüro für Beschichtungen und Korrosionsschutz und Werkstoffprüfungen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

aureal GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätig-
keit für Unternehmen/Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige
Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zu-
lässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO),
und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere
Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen
wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institu-
tionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaft-
licher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und
freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plä-
nen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaft-
lichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder
Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten;
Treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treu-
händerischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in
steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der
Planung, Errichtung und Führung von Unternehmenszu-
sammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in
Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemei-
ne betriebswirtschaftliche Beratung; Bewertung von
Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfen von
EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung
sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung
von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind aus-
geschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

AWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, Beratung und Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Verwaltung, berufsübliche Erstattung von Gutachten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Altmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ausübung der nach dem Steuerberatungsgesetz in der
jeweils gültigen Fassung und der Standesrichtlinien
zulässigen Tätigkeiten, insbesondere Durchführung
von freiwilligen Abschlußprüfungen, Beratung in
steuerlichen Angelegenheiten und auf dem Gebiet der
Betriebswirtschaft, sowie Verwaltung und Betreuung
fremden Vermögens, sowie alle Tätigkeiten, die dem
Geschäftszweck förderlich sind, einschließlich der
Gründung und des Betriebs von Zweigniederlassungen;
Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche
Tätigkeiten sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Treucontrol Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftspr

(na), Die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäss § 2 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

BTU Treuhand Union München GmbH

Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft und für sonstige Dritte sowie sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen sowie von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken und Bescheinigungen über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschließlich der treuhänderischen Verwaltung, die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie die Erstellung von Gutachten in sämtlichen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Rein Hambrecht Singer GmbH

Rein · Hambrecht · Singer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, München, Wir existieren jedoch nicht nur virtuell im „world wide web“ sondern schon seit fast 40 Jahren in München. Und seither gilt bis heute: Ein pers, Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2i.V. mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i.V.mit § 57 Abs.3 StBerG, insbesonder Durchführung von Pflichtprüfungen aller Art, freiwillige Abschlußprüfungen bei Unternehmen, Durchführung von Kreditprüfungen, Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten, Bewertung von Unternehmen im Ganzen, Übernahme von Organisationsaufgaben auf dem Gebiet des Rechnungswesens, treuhänderische Verwaltung fremder Angelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43 aAbs.3 Nr.1WPO und § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B.Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

ABL Treuhand . Wirtschaftsberatung Steuerberatungs

Alle für Steuerberatungsgesellschaften möglichen
gesetzlichen und berufsrechtlichen Tätigkeiten,
insbesondere auch Prüfungen nach § 34c GewO, Über-
nahme treuhänderischer Vermögensverwaltungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Akanthus GmbH

Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, ihre Auftraggeber in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen; mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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